Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Canoetrails Kanuverleih Matthias Regener
1. Geltungsbereich
Canoetrails
Kanuverleih Matthias Regener (im Folgenden: Canoetrails) erbringt seine
Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung
gültigen Fassung. Abweichende AGB erkennt Canoetrails nicht an, sofern
Canoetrails nicht vorher schriftlich zugestimmt hat.
2. Allgemeines
Voraussetzung
für die Vermietung von Kanus und die Teilnahme an den von Canoetrails
veranstalteten Kanutouren ist, dass die Mieter, Nutzer bzw. Teilnehmer
schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen.
Alkoholkonsum vor und während der Kanutour kann zu schweren Unfällen
führen. Die Mieter, Nutzer bzw. Teilnehmer sind verpflichtet, Alkohol
nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Die
Mieter, Nutzer bzw. Teilnehmer sind verpflichtet, die Gewässer im
Uferbereich sauber zu halten und keine Abfälle zu hinterlassen.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die
Anmeldung durch den Kunden kann mündlich oder in Textform (Brief, Fax,
E-Mail) erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit mehrere Personen
anzumelden.
Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Canoetrails die Anmeldung innerhalb von 10 Tagen mündlich oder in Textform annimmt.
4. Zahlung
(1) Kanuvermietung
Sofern nicht abweichend vereinbart, wird mit der Annahme der Anmeldung
durch Canoetrails eine Anzahlung von 20% der Gesamtmiete fällig. Den
Restbetrag hat der Kunde bei Übergabe zu Mietbeginn in bar zu
entrichten.
Canoetrails ist berechtigt, vor Übergabe des oder der der gemieteten
Kanus eine angemessene Mietsicherheit (Kaution) zu verlangen. Die
Mietsicherheit erstattet Canoetrails bei Rückgabe des oder der
gemieteten Kanus in ordnungsgemäßem Zustand unverzüglich.
(2) Kanutour
Sofern nicht abweichend vereinbart, wird mit der Annahme der Anmeldung
und dem Erhalt des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20% des
Gesamtpreises fällig. Den Restbetrag hat der Kunde vor Beginn der von
Canoetrails veranstalteten Kanutour vor Ort in bar zu entrichten.
5. Beginn des Kanu-Mietverhältnisses
Das
Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des oder der Kanus und endet
mit der Rückgabe. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Miete für
jeweils einen weiteren Tag zu bezahlen.
6. Pflichten und Haftung des Kunden
Der
Kunde verpflichtet sich, das oder die die überlassenen Kanus schonend
und sachgerecht zu behandeln, gen�gend zu beaufsichtigen und gegen
Diebstahl zu sichern. Der Kunde ist für durch unsachgem��en Umgang an
dem oder den gemieteten Kanus hervorgerufene Sch�den verantwortlich.
Wird das oder die Kanus infolge eines vom Kunden zu vertretenden Grund
unbrauchbar oder hat der Kunde den Verlust des oder der Kanus zu
vertreten, so haftet der Kunde mit dem Zeitwert des oder der Kanus. Der
Zeitwert errechnet sich unter Ber�cksichtigung des Neupreises nach
folgender Staffelung:
im 1. Jahr nach Anschaffung 85 % des Neupreises
im 2. Jahr nach Anschaffung 75 % des Neupreises,
ab dem 3. Jahr nach Anschaffung 70 % des Neupreises.
Dem Kunden bleibt ausdr�cklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden
�berhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist.
7. R�cktritt durch den Kunden
Der
Kunde kann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zur�cktreten. Nutzt er diese
Möglichkeit und beruht der R�cktritt nicht auf einem von Canoetrails zu
vertretenden Grund, hat Canoetrails anstelle der vereinbarten
Gesamtmiete bzw. des vereinbarten Gesamtpreises einen Anspruch auf eine
angemessene Entsch�digung. Diese betr�gt bei einem R�cktritt
weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 20% der Gesamtmiete bzw. des Gesamtpreises und
am Tage des Termins 50% der Gesamtmiete bzw. des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt ausdr�cklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden
�berhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale
ist.
Kann eine von Canoetrails veranstaltete Kanutour aufgrund widriger
Witterungsverh�ltnisse nicht wie geplant durchgef�hrt werden, suchen
Canoetrails und der Kunde gemeinsam einen Ausweichtermin.
8. R�cktritt und K�ndigung durch Canoetrails
Canoetrails kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer K�ndigungsfrist ganz oder teilweise k�ndigen.
Canoetrails kann vom Vertrag �ber eine Kanutor zur�cktreten, wenn die
Kanutour infolge h�herer Gewalt (Hochwasser, Niedrigwasser etc.)
erheblich erschwert oder gef�hrdet wird. Eingegangene Zahlungen
erstattet Canoetrails unverzüglich.
9. Gew�hrleistung und Haftung durch Canoetrails
(1) Es gelten die gesetzlichen Gew�hrleistungsvorschriften.
(2) Bei der Durchf�hrung einer Kanutour ist die Haftung von Canoetrails
bei vertraglichen Schadensersatzanspr�chen der H�he nach auf den
dreifachen Reisepreis beschr�nkt, soweit
ein Schaden des Kunden weder vors�tzlich noch grob fahrl�ssig herbeigef�hrt wird oder
Canoetrails für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungstr�gers verantwortlich ist.
Dies gilt nicht für Sch�den, die K�rpersch�den sind.
(3) Weitergehende Anspr�che des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Canoetrails haftet, ausgenommen Sch�den aus der Verletzung des Lebens, des K�rpers oder der Gesundheit nur für vors�tzliche und grob fahrl�ssige Pflichtverletzungen.
(4)
Soweit die Haftung von Canoetrails ausgeschlossen oder beschr�nkt ist,
gilt dies auch für Pflichtverletzungen von Erf�llungsgehilfen.
(5) Canoetrails haftet nicht für den Zustand und die Befahrbarkeit von Gew�ssern.
10. Aufrechnung, Zur�ckbehaltung
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Forderung
unbestritten oder rechtskr�ftig festgestellt ist. Au�erdem ist er zur
Aus�bung eines Zur�ckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh�ltnis beruht.
11. Gerichtstand
Gro�
Rodensleben ist ausschlie�licher Gerichtsstand, soweit der Kunde
Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew�hnlichen
Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder
gew�hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
ist.
Stand: 19. M�rz 2012