Neuigkeiten

Nach unserer Tour auf dem Big Salmon River 2019, planen wir für die nahe Zukunft eine Tour auf dem Wind River oder dem South Nahanni im North West Territorium in Kanada.

Videos von schönen Fahrten auf wilderen Gewässern

Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB als PDF-Datei

von Canoetrails Kanuverleih Matthias Regener

1. Geltungsbereich
Canoetrails Kanuverleih Matthias Regener (im Folgenden: Canoetrails) erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende AGB erkennt Canoetrails nicht an, sofern Canoetrails nicht vorher schriftlich zugestimmt hat.

2. Allgemeines
Voraussetzung für die Vermietung von Kanus und die Teilnahme an den von Canoetrails veranstalteten Kanutouren ist, dass die Mieter, Nutzer bzw. Teilnehmer schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Alkoholkonsum vor und während der Kanutour kann zu schweren Unfällen führen. Die Mieter, Nutzer bzw. Teilnehmer sind verpflichtet, Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich zu nehmen. Die Mieter, Nutzer bzw. Teilnehmer sind verpflichtet, die Gewässer im Uferbereich sauber zu halten und keine Abfälle zu hinterlassen.

3. Zustandekommen des Vertrages
Die Anmeldung durch den Kunden kann mündlich oder in Textform (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Der Kunde hat die Möglichkeit mehrere Personen anzumelden.
Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Canoetrails die Anmeldung innerhalb von 10 Tagen mündlich oder in Textform annimmt.

4. Zahlung
(1) Kanuvermietung
Sofern nicht abweichend vereinbart, wird mit der Annahme der Anmeldung durch Canoetrails eine Anzahlung von 20% der Gesamtmiete fällig. Den Restbetrag hat der Kunde bei Übergabe zu Mietbeginn in bar zu entrichten.
Canoetrails ist berechtigt, vor Übergabe des oder der der gemieteten Kanus eine angemessene Mietsicherheit (Kaution) zu verlangen. Die Mietsicherheit erstattet Canoetrails bei Rückgabe des oder der gemieteten Kanus in ordnungsgemäßem Zustand unverzüglich.
(2) Kanutour
Sofern nicht abweichend vereinbart, wird mit der Annahme der Anmeldung und dem Erhalt des Sicherungsscheins eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Den Restbetrag hat der Kunde vor Beginn der von Canoetrails veranstalteten Kanutour vor Ort in bar zu entrichten.

5. Beginn des Kanu-Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe des oder der Kanus und endet mit der Rückgabe. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Miete für jeweils einen weiteren Tag zu bezahlen.

6. Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, das oder die die überlassenen Kanus schonend und sachgerecht zu behandeln, gen�gend zu beaufsichtigen und gegen Diebstahl zu sichern. Der Kunde ist für durch unsachgem��en Umgang an dem oder den gemieteten Kanus hervorgerufene Sch�den verantwortlich.
Wird das oder die Kanus infolge eines vom Kunden zu vertretenden Grund unbrauchbar oder hat der Kunde den Verlust des oder der Kanus zu vertreten, so haftet der Kunde mit dem Zeitwert des oder der Kanus. Der Zeitwert errechnet sich unter Ber�cksichtigung des Neupreises nach folgender Staffelung:
im 1. Jahr nach Anschaffung 85 % des Neupreises
im 2. Jahr nach Anschaffung 75 % des Neupreises,
ab dem 3. Jahr nach Anschaffung 70 % des Neupreises.
Dem Kunden bleibt ausdr�cklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden �berhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

7. R�cktritt durch den Kunden
Der Kunde kann vor Vertragsbeginn vom Vertrag zur�cktreten. Nutzt er diese Möglichkeit und beruht der R�cktritt nicht auf einem von Canoetrails zu vertretenden Grund, hat Canoetrails anstelle der vereinbarten Gesamtmiete bzw. des vereinbarten Gesamtpreises einen Anspruch auf eine angemessene Entsch�digung. Diese betr�gt bei einem R�cktritt
weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 20% der Gesamtmiete bzw. des Gesamtpreises und
am Tage des Termins 50% der Gesamtmiete bzw. des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt ausdr�cklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden �berhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
Kann eine von Canoetrails veranstaltete Kanutour aufgrund widriger Witterungsverh�ltnisse nicht wie geplant durchgef�hrt werden, suchen Canoetrails und der Kunde gemeinsam einen Ausweichtermin.

8. R�cktritt und K�ndigung durch Canoetrails
Canoetrails kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer K�ndigungsfrist ganz oder teilweise k�ndigen.
Canoetrails kann vom Vertrag �ber eine Kanutor zur�cktreten, wenn die Kanutour infolge h�herer Gewalt (Hochwasser, Niedrigwasser etc.) erheblich erschwert oder gef�hrdet wird. Eingegangene Zahlungen erstattet Canoetrails unverzüglich.

9. Gew�hrleistung und Haftung durch Canoetrails
(1) Es gelten die gesetzlichen Gew�hrleistungsvorschriften.
(2) Bei der Durchf�hrung einer Kanutour ist die Haftung von Canoetrails bei vertraglichen Schadensersatzanspr�chen der H�he nach auf den dreifachen Reisepreis beschr�nkt, soweit
ein Schaden des Kunden weder vors�tzlich noch grob fahrl�ssig herbeigef�hrt wird oder
Canoetrails für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstr�gers verantwortlich ist.
Dies gilt nicht für Sch�den, die K�rpersch�den sind.

(3) Weitergehende Anspr�che des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Canoetrails haftet, ausgenommen Sch�den aus der Verletzung des Lebens, des K�rpers oder der Gesundheit nur für vors�tzliche und grob fahrl�ssige Pflichtverletzungen.

(4) Soweit die Haftung von Canoetrails ausgeschlossen oder beschr�nkt ist, gilt dies auch für Pflichtverletzungen von Erf�llungsgehilfen.
(5) Canoetrails haftet nicht für den Zustand und die Befahrbarkeit von Gew�ssern.

10. Aufrechnung, Zur�ckbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskr�ftig festgestellt ist. Au�erdem ist er zur Aus�bung eines Zur�ckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh�ltnis beruht.

11. Gerichtstand
Gro� Rodensleben ist ausschlie�licher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew�hnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gew�hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Stand: 19. M�rz 2012